Schleichwerbung
Zeitung nennt Hersteller und Händler von Kindermöbeln
Eine Lokalzeitung veröffentlicht das Foto eines Kinderzimmers, das mit Erzeugnissen eines bestimmten Herstellers bestückt ist. In der Bildunterzeile werden sowohl der Hersteller als auch der ortsansässige Händler genannt. Während eines Seminars über den Pressekodex entdecken Besucher eines Ausbildungszentrums für Journalisten die Veröffentlichung. Ein Mitarbeiter reicht sie weiter an den Deutschen Presserat mit der Anmerkung, dass es sich hier um einen Fall von nicht zulässiger Schleichwerbung handelt. Die Chefredaktion des Blattes lehnt es ab, sich zu der Beschwerde zu äußern. Es könne nicht Aufgabe eines Ausbildungszentrums sein, eine Rüge durch den Presserat anzuregen, vielmehr solle man sich dort um die Ausbildung des journalistischen Nachwuchses kümmern. (1998)