Vorverurteilung eines Flüchtigen
Zeitung nennt einen Verdächtigen Betrüger und stellt dann richtig
Ein Mann wird gesucht. Er soll Gelder seines Arbeitgebers veruntreut haben. Eine Zeitung am Ort berichtet, dass der Gesuchte auf Martinique im Gefängnis sitzt. Zweimal wird er als „Betrüger“ bezeichnet. Auf Betreiben des Anwalts des Betroffenen stellt die Zeitung zwei Tage später unter der Überschrift „Berichtigung“ klar, dass der Mann noch nicht rechtskräftig verurteilt ist und nicht wegen Betrugs, sondern wegen Veruntreuung gesucht wird. Der Anwalt ruft auch den Deutschen Presserat an. Durch die Formulierung „Betrüger“ werde sein Mandant vorverurteilt. Die Chefredaktion der Zeitung teilt mit, dass sie ihre nicht korrekte Berichterstattung nicht nur berichtigt habe, sie habe sich bei dem Beschwerdeführer auch entschuldigt. Mehr sei aus Sicht der Redaktion in der Sache nicht zu tun. (1998)