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Rechtsextremismus in der Schule

Zeitung berichtet über einen Schulverweis durch ein Verwaltungsgericht

Eine Lokalzeitung berichtet über das Urteil eines Verwaltungsgerichts, wonach ein Schüler einer offenbar rechtsextremen Schülergruppe das Gymnasium für immer verlassen muss. In einem späteren Artikel beschreibt ein Redakteur die Reaktion der Schüler und Eltern. In seiner Überschrift spricht er von einem „Klima der Angst“. Und in einem Kommentar dazu fragt er, wie es eigentlich kam, dass in einer Klasse wenige Schüler, von den Lehrern angeblich unbemerkt, andere so drangsalieren konnten. Der Fachobmann für Politik an der Schule wendet sich im Namen seiner Kollegen an den Deutschen Presserat. Eine Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts sei von der Zeitung ungeprüft und fehlerhaft veröffentlicht worden. Darin werde behauptet, an der Schule gebe es eine rechtsextreme Schülergruppe. Der Beitrag „Klima der Angst“ enthalte eine unbewiesene Tatsachenbehauptung. Recherchen hierzu seien nicht angestellt worden. Der Kommentar erwecke den Eindruck, als habe die Schule nicht auf die Vorfälle reagiert. Man habe jedoch sofort eine Klassenkonferenz einberufen und somit unverzüglich gehandelt. Die Chefredaktion der Zeitung weist darauf hin, dass alle vom Beschwerdeführer kritisierten Passagen durch Tatsachen belegt seien. Die Formulierung der Überschrift „Ein Klima der Angst“ beruhe darauf, dass die Eltern eines bedrohten Mädchens Personenschutz organisiert und ihre Tochter von der Schule genommen hätten. Die Behauptung, das Gymnasium habe geschwiegen, sei gerechtfertigt, da die Schulleitung Straftatbestände wie das Zeigen des Hitlergrußes, das Mitbringen einer Gaspistole und die Bedrohung einer Schülerin nicht angezeigt habe. (1998)