Betroffene nicht gehört
Bei der Wiedergabe von Zitaten fehlte die Gegenrecherche
In mehreren Beiträgen berichtet eine Regionalzeitung über das Jahrestreffen einer Lagergemeinschaft, eines Verbandes von ehemaligen politischen Häftlingen, die von Sowjetischen Militärtribunalen in der ehemaligen DDR wegen antisowjetischer Tätigkeit oder Haltung zu langjährigen Haftstrafen verurteilt und nach der Verurteilung in die Strafgebiete des sowjetischen Gulag verschleppt worden sind. Unter dem Titel „Schlüsselloch“ lobt ein Kolumnist die Überlebenden von Workuta, dass sie den Schülern im Gymnasium der Stadt vom Stalin-Gulag erzählt und ihre Zuhörer vom „Wert der Demokratie“ überzeugt haben. Weniger dankbar aber seien Angestellte eines örtlichen Hotels, die miterlebt hätten, wie einige dieser Gäste aus der Rolle gefallen seien. Da sei der selbst angesichts des Grauens von Workuta kaum nachvollziehbare Satz gefallen: „Den Häftlingen in Buchenwald ging es gar nicht so schlecht, die hatten doch Pullover.“ Einer habe wissen wollen, ob denn das Hotel keine Zwangsarbeiter als Gepäckträger habe, er sei schließlich „kein Kaffer“. Ein anderer habe erzählt: „Ich hatte 11.000 Neger auf meiner Plantage, elf habe ich aufgehängt, seitdem darf ich in Simbabwe nicht mehr einreisen.“ Und als am 1.Mai die Anti-Nazi-Demo vorbeigezogen sei, sei eine Kellnerin aufgefordert worden, rauszugehen und „den Lärm abzustellen“. Schließlich hätte ein Teilnehmer den Aufsatz eines früheren Terroristen-Anwalts kopieren lassen, der anhand von Bibelzitaten belegen wolle, dass Juden bei uns nichts zu suchen hätten. Der Vorsitzende der Lagergemeinschaft beklagt in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat, dass die veröffentlichten Behauptungen nicht bewiesen seien, aber als Tatsachen dargestellt würden. In der Veröffentlichung sehe er eine Diskriminierung aller Mitglieder seiner Lagergemeinschaft. Zudem kritisiert er, dass die Redaktion der Zeitung nicht einmal den Versuch gemacht habe, mit ihm als Sprecher der Lagergemeinschaft Kontakt aufzunehmen. Auch das Bautzen-Komitee, ein Verband, der Opfer des Kommunismus vertritt, reicht Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Es protestiert gegen das in dieser Kampagne zum Ausdruck gebrachte unwürdige journalistische Verhalten. Eine dritte Beschwerde kommt von einer Bundestagsabgeordneten, die Vermutungen zu Tatsachen erhoben sieht. Hier werde diffamiert und eine Kampagne geführt. Die Chefredaktion der Zeitung teilt in ihrer Stellungnahme mit, dass die kritisierten Behauptungen auf den Aussagen von sechs Mitarbeitern des Hotels beruhen, in dem die Teilnehmer des Treffens zu Gast gewesen seien. Eine der Mitarbeiterinnen habe den Chefredakteur selbst bei einem Aufenthalt im Restaurant angesprochen und ihm den Sachverhalt erstmals dargelegt. In der folgenden Berichterstattung habe die Zeitung eine Diskussion von erheblichem öffentlichen Interesse angestoßen. Von einer Kampagne könne keineswegs die Rede sein. Auch eine Diffamierung liege nicht vor. In den Beiträgen sei stets von „Einzelnen“ die Rede gewesen. Der Vorfall sei also durchaus als eine Verwirrung empfunden und auch so dargestellt worden. (2001)