Foto von verkohlten Leichen
Doppelseitiges Foto zeigt Absturzstelle der Concorde in Paris
Unter der Überschrift „Die Tragödie – Das Leben geht weiter“ zeigt eine Zeitschrift die Stelle in Paris, an der am 25. Juli 2000 eine Concorde-Maschine der Air France abgestürzt ist. Das Farbfoto veranschaulicht das Grauen auf dem Trümmerfeld und die Bergungsarbeiten nach der Katastrophe. So sind auf dem doppelseitigen Bild verkohlte Leichen zu sehen. Am rechten Rand der Seite sind die Fotos zweier Ehepaare und eines Mannes eingeblockt, die sich an Bord der Unglücksmaschine befanden. Ein weiteres Foto zeigt trauernde Angehörige der Opfer beim Verlassen eines Gedenkgottesdienstes. Eine Leserin der Zeitschrift wendet sich an den Deutschen Presserat. Auf dem Foto, schreibt sie, seien deutlich zwei verkohlte Leichen zu sehen. Der Beitrag verletze die Menschenwürde und werde richtig makaber durch die eingeblockten Fotos von Absturzopfern. Die Beschwerdeführerin findet auch bedenklich, dass trauernde Angehörige im Bild gezeigt werden. Die Rechtsabteilung des Verlages teilt mit, dass die beanstandete Berichterstattung über den Concorde-Absturz auch innerhalb der Redaktion zu kontroversen Diskussionen geführt habe. Die Redaktion sei sich ihrer problematischen Gratwanderung durchaus bewusst und habe daher in der Wahl der Darstellung und der Darstellungsmittel sowie der redaktionellen Berichterstattung versucht, einen Mittelweg zu gehen. Auf Grund der sehr starken Reaktion von Lesern und Leserinnen auf die Berichterstattung in der Zeitschrift habe sich die Redaktion veranlasst gesehen, in der nachfolgenden Ausgabe von der beanstandeten Berichterstattung abzurücken mit dem Hinweis: „Anmerkung der Redaktion: Unsere Leser haben Recht. Wir bedauern, mit der Veröffentlichung dieser Seite die Gefühle insbesondere von Angehörigen verletzt zu haben.“ Die Zeitschrift hofft, dass mit dieser Art der Stellungnahme auch diejenigen Leser und Leserinnen erreicht werden, welche die eigentliche Berichterstattung über den Absturz der Concorde als unangemessen empfunden haben. (2000)