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Kommunalpolitik

In einem Kommentar macht der Redakteur einer Lokalzeitung dem Vorsitzenden einer Fraktion im Gemeinderat den Vorwurf, seine Verschwiegenheitspflicht verletzt und Ausschussinterna an die Öffentlichkeit gebracht zu haben. Er wolle damit die Ansiedlung einer PVC-Verarbeitungs-Fabrik im Luftkurort verhindern. Nicht nur dem Gewerbestandort, sondern auch seiner Partei füge er damit Schaden zu. Der Betroffene wehrt sich mit einer Beschwerde beim Deutschen Presserat. Er beurteilt den Beitrag als üble politische Nachrede. Die Darstellung sei falsch, da die gesamte Fraktion die kritisierte Entscheidung mitgetragen und in einer gemeinsamen Presseerklärung der Öffentlichkeit mitgeteilt habe. Die Chefredaktion des Blattes erklärt, der Vorwurf an den Beschwerdeführer, er habe die Verschwiegenheitspflicht verletzt, beruhe auf einer entsprechenden Erklärung des Bürgermeisters, die gleichfalls in der Zeitung veröffentlicht worden sei. Im Kommentar sei lediglich die Frage gestellt worden, ob der Vorsitzende des Bauausschusses durch sein Verhalten nicht ansiedlungswillige Unternehmen verprellt habe. Denn die Stadt habe gerade ein großes Gewerbegebiet aufgebaut und suche nach Investoren. (1997)