Firmenfotos
Nennung der Firma als Quelle zulässig
Unter der Überschrift „Ran an die Spitze“ berichtet eine Regionalzeitung über Damenunterwäsche. Dem Beitrag sind zwei Fotos beigestellt, die laut Autorenangabe von einer Herstellerfirma stammen. Ein Leser sieht den Grundsatz der Trennung von Werbung und Berichterstattung nicht mehr gewahrt und beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Redaktionsleitung erklärt, es sei keine Schleichwerbung, wenn Firmenfotos für ein allgemeines redaktionelles Thema verwendet würden. (1998)