Bezeichnung „Ekel-Paket“
Ein Boulevardblatt berichtet über einen Weltenbummler, der ein „Ekelpaket“ sei. Er liege mit sechs Familien in seiner Straße im Streit, habe auf offener Straße eine Nachbarin gar eine „Drecksau“ genannt. Der betroffene Mann beklagt sich beim Deutschen Presserat über eine einseitige Berichterstattung, die ihn diffamiere und seinen Ruf schädige. Ferner kritisiert er das Verhalten des Autors, der bei seinem Besuch angegeben habe, er wolle über die Reisen des Hausherrn berichten. Erst am Ende des Gesprächs habe er darauf hingewiesen, dass der Nachbarschaftsstreit der eigentliche Anlass seines Besuchs sei. Die Chefredaktion der Zeitung ist der Ansicht, der prominente Weltenbummler sei in der strittigen Veröffentlichung auch positiv dargestellt worden, müsse sich allerdings auch Kritik gefallen lassen. Man habe seine guten und seine schlechten Taten einander gegenübergestellt, so dass von einer diskriminierenden Aussage nicht gesprochen werden könne. Letztlich sei auch zu berücksichtigen, dass die bayerische Sprache in ihrer Ausdrucksweise wesentlich deftiger sei als Mundarten anderer Regionen. (1997)