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Kritisches Hinterfragen

Unter der Überschrift »Rätselraten um einen neuen Arbeitslosentreff« berichtet eine Lokalzeitung, demnächst werde sich in der Stadt eine neue Begegnungsstätte für Arbeitslose etablieren, um die sich »mehr als eine Merkwürdigkeit« ranke. Eine Koordinierung mit anderen, bereits erfolgreich arbeitenden, Einrichtungen habe es nicht gegeben. Während in der Regel gemeinnützige Organisationen, die öffentliche Hand oder eingetragene Vereine als Träger von Arbeitsloseninitiativen fungierten, handele es sich beider neuen Organisation um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Deren Gesellschafter sei nach eigenen Angaben als Honorarkraft in Bildungseinrichtungen tätig, anderen Informationen zufolge arbeite er jedoch als Steuerberater: Weiter wird berichtet, der Betroffene verwalte treuhänderisch Gelder von Arbeitslosen. Er habe für die Begegnungsstätte öffentliche Gelder beantragt, u. a. für eine Werkstatt, die gar nicht existiere. Der Antrag werde von der Stadt jedoch nicht unterstützt, da es an einerkonkreten Projektbeschreibung fehle. Diese sei notwendig, um kommerzielles Handeln unter Ausnutzung von Gesetzeslücken auszuschließen. -Zwei Tage später berichtet die Zeitung, der Mann, der eine »dubiose Begegnungsstätte für Arbeitslose« etablieren wolle, sei »auch politisch kein unbeschriebenes Blatt«, er habe nämlich bei der Kreistagswahl für eine rechte Partei kandidiert. - Daraufhin widerspricht der Betroffene in einer Stellungnahme, die die Zeitung auch veröffentlicht, Einzelheiten der Berichterstattung. -Zwei Tage später veröffentlicht die Autorin eine Kurzfassung ihrer beiden ersten Artikel. Dazu druckt die Zeitung schließlich eine Gegendarstellung des Betroffenen ab, der sich auch beim Deutschen Presserat beschwert. Ersieht Unwahrheiten mit Halbwahrheiten vermischt, Vertraulichkeit gebrochen und Standesrecht verletzt.