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Ehrverletzung

Eine Lokalzeitung berichtet, dass sich die Stadt, in der das Blatt erscheint, von ihrem Umweltkoordinator trennen wird. »Mit dem Job überfordert: »Spitzname Schlaftabletten« lautet die Überschrift. Im Text heißt es, der Mann sei mit seiner Tätigkeit »überfordert gewesen«. Vor allem die Verwaltungsarbeiten seien ihm nur sehr langsam von der Hand gegangen. Die Kollegen hätten ihn heimlich »Schlaftablette« genannt. In dem Bericht wird ferner behauptet, der Berufsanfänger habe sich über Haupt- und Realschule zum Abitur »durchgekämpft«. Der Betroffene sieht In dieser Veröffentlichung Diffamierung und Rufschädigung. Er habe den Vertrag mit der Stadt kurz vor Ablauf der Probezeit gekündigt, da hier Im Umwelt- und Naturschutz nichts geschehe und er für seine Person sowie für seine Tätigkeit keine Zukunft sehe. Der Chefredakteur der Zeitung räumt ein, in dem kritisierten Beitrag habe es tatsächlich nicht haltbare Feststellungen gegeben. Deshalb habe man drei Wochen später eine Richtigstellung veröffentlicht. Um neue Komplikationen zu vermeiden, sei der Text mit dem Beschwerdeführer abgestimmt worden.