Landfahrerin soll gestohlen haben
Hinweis auf die ethnische Zugehörigkeit zum besseren Verständnis des Vorganges erforderlich
„Landfahrerin bleibt weiter unter Verdacht“ berichtet eine Lokalzeitung. Die Frau habe einer 83jährigen Tischdecken verkaufen wollen. Danach habe diese zwei Ringe im Werte von 4.000 Mark vermisst. Die Polizei habe die Schmuckstücke jedoch nicht entdecken können, ermittele aber weiter. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma äußert in einer Beschwerde an den Deutschen Presserat die Feststellung, dass eine Erwähnung der ethnischen Zugehörigkeit der Verdächtigten für das Verständnis des Vorganges nicht notwendig gewesen sei. Die Redaktion der Zeitung weist den Vorwurf der Diskriminierung zurück. Ziffer 12 des Pressekodex dürfe nicht im Umkehrschluss so ausgelegt werden, dass in keiner Veröffentlichung berichtet werden könne, welcher Bevölkerungsgruppe ein Beschuldigter angehöre. (1998)