Sexualverbrechen
Unter der Überschrift „Ich wollte es nicht, ich musste es tun“ berichtet eine Zeitschrift auf der Basis eines persönlichen Gesprächs mit einem mutmaßlichen Sexualmörder in der Haftanstalt über dessen Lebensgeschichte und den Mord an einem zehnjährigen Mädchen. In einer Passage des Beitrags schildert der Mann, dass er sich selbst befriedigt habe, während das Kind neben ihm auf dem Bett lag. Eine Leserin kritisiert in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat die Verhaltensweise der Redaktion, die einem mutmaßlichen Sexualmörder Gelegenheit gebe, seine sexuellen Praktiken im Zusammenhang mit der Tötung eines Kindes öffentlich darzulegen. Dies verstoße gegen die Menschenwürde des getöteten Kindes und seiner Eltern und sei unangemessen sensationell, da kein öffentliches Interesse an dieser Darstellung vorliege. Die Rechtsabteilung hält die Reportage für sensibel und zurückhaltend. Die Autorin versuche, ihren Lesern die Hintergründe einer solchen Tat begreiflich zu machen. Das schließe das Wissen und Verständnis um die sadistischen Phantasien während der Kindheit des Täters und die Beschreibung der Tat selbst ein. Ohne das beanstandete Zitat oder eine entsprechende Textstelle wäre ein Verständnis dessen, wie der Zwang während der Tat wirke, kaum darstellbar gewesen. Man würde anderenfalls Persönlichkeit und Tat schlicht nicht verstehen können. Insgesamt sei die Reportage um Distanz bemüht. Dass die Auseinandersetzung mit der schrecklichen Tat für die Angehörigen nicht angenehm sei, sei verständlich. Es bestehe aber ein starkes öffentliches Interesse daran, unabhängig und möglichst authentisch über eine solche Tat und die Täterstrukturen aufgeklärt zu werden. Die Zeitschrift gesteht ein, dass die Beschwerde die Redaktion nachdenklich gemacht hat. Der Vorgang habe zu internen Diskussionen geführt mit dem Ergebnis, dass man in Zukunft noch sorgfältiger als bisher prüfen werde, wie detailliert eine derartige Tat geschildert werden könne, um eine Beeinträchtigung der Angehörigen so gering wie möglich zu halten. (1997)