Verdeckte Recherche
Journalisten schleichen sich in ein kirchliches Seminar ein
Eine Evangelische Akademie lädt ein interessiertes Publikum zu einer Tagung mit dem Thema „Wo bleibb da hummoooa ...? Religion, Kirche, Komik“ ein. Unter der Berufsbezeichnung „Student“ melden sich auch zwei Männer an, die der Veranstaltung aber nicht bis zu deren Ende beiwohnen. Zwei Monate später erscheint in einer Satire-Zeitschrift unter der Überschrift „Die Ignoranten und die Wahnsinnigen“ ein fünfseitiger Artikel, der ein protestantisches Akademiewochenende protokolliert. In dem Beitrag werden die Namen von Seminarteilnehmern genannt und Fotos veröffentlicht. Die Studienleiterin der Akademie, welche die Tagung geleitet hat, bittet den Deutschen Presserat, diese Berichterstattung zu rügen. Man möge im Blick auf Ausdrucksweise und menschenverachtende sowie sexistische Töne des Artikels geteilter Meinung sein oder sie gar mit Verweis auf die Freiheit der Presse achselzuckend hinnehmen. Dies möge auch im Blick auf namentlich genannte und im Foto abgebildete Personen gelten, soweit sie während der Tagung eine öffentliche Rolle eingenommen hätten. Für inakzeptabel im Sinne von Ziffer 8 des Pressekodex halte sie jedoch die Veröffentlichung von Namen und Fotos von Tagungsteilnehmern in Zusammenhang mit herabwürdigenden Urteilen – zumal jegliche Pressefreiheit und inhaltliche Mitteilung auch über eine Anonymisierung gewährleistet worden wäre. Diese Einschätzung würde sie selbst dann aufrecht erhalten, wenn die beiden – was sie nicht annehme – den betroffenen Personen Sinn und Zweck ihrer Recherchen und Aufnahmen mitgeteilt hätten. Die Chefredaktion der Zeitschrift teilt mit, dass sie keine Stellungnahme zu der Beschwerde abgeben werde. (2001)