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Vergangenheit eines Ministers

Zeuge äußert sich in einer Zeitung über einen Vorfall im Jahre 1979

Unter der Überschrift „Der Trittin-Vermerk“ beschäftigt sich eine Sonntagszeitung mit der „extremistischen Vergangenheit“ des heutigen Bundesumweltministers Jürgen Trittin. Sie benennt ein ehemaliges Mitglied des Rings Christlich Demokratischer Studenten RCDS, das der Zeitung erstmals auch von gewalttätigen Auftritten Trittins berichtet habe. Seiner Schilderung nach war Trittin am 20. Juni 1979 im Hörsaal 011 der Universität Göttingen maßgeblich daran beteiligt, dass eine Versammlung des RCDS zur Studienreform mit 1000 Zuhörern in einem Tumult mit Wurfgeschossen und Stinkbomben unterging. Laut Zeuge habe Trittin das Podium gestürmt und einen Tisch besetzt. Er habe einem Redner das Mikrofon weggerissen und das Kabel um den Hals des Zeugen gewickelt. Der damalige Philosophie-Student habe schon gefürchtet, er würde erwürgt. Trittin sei bei der Gewaltaktion an vorderster Front gewesen. Der Bundesumweltminister weist in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat darauf hin, der von der Zeitung benannte Zeuge habe zwischenzeitlich öffentlich erklärt, dass er sich nie so geäußert habe, wie er in der Zeitung zitiert werde, und dass es den angeblichen Vorfall nicht gegeben habe. Im Göttinger Tageblatt vom 30. Januar 2001 habe er erklärt: „Von einem Strangulierungsversuch, den darüber hinaus zumindest einige der 1500 anwesenden Studenten hätten bemerken müssen, kann keine Rede sein ... Trittin hatte damit nichts zu tun.“ Der Beschwerdeführer ist der Meinung, dass die Berichterstattung der Sonntagszeitung gekennzeichnet sei von einer tendenziösen Aneinanderreihung unbewiesener Behauptungen, verkürzter Wahrheiten, vager Andeutungen und definitiver Falschbehauptungen. Der Chefredakteur der Zeitung erklärt, der Autor des Beitrages habe durchaus umfänglich recherchiert und dabei den genannten Zeugen interviewt. Der Autor bleibe auch heute dabei, dass ihn der Mann seinerzeit so wie berichtet informiert habe. So habe ihn auch der SPIEGEL in seiner Ausgabe vom 29. Januar 2001 zitiert. Mit Verwunderung habe man zur Kenntnis nehmen müssen, dass sich der Informant von seiner ursprünglichen Aussage plötzlich distanziert habe. Auf Grund einer einstweiligen Verfügung des Ministers könne diesseits im Detail zu dem ursprünglich berichteten Vorgang in Göttingen nicht eingegangen werden. Dies möge der Presserat berücksichtigen. Die Zeitung sei mit dem Beschwerdeführer überein gekommen, dass sie in einer neuerlichen Veröffentlichung ohne jede Einschränkung im Sinne des Ministers berichte und damit die Angelegenheit öffentlich aus der Welt schaffe. Dies sei in der Ausgabe vom 25. Februar 2001 auf der Seite „Politik Inland“ geschehen. (2001)