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Unter der Überschrift »Aus dem Geschäftsleben« berichtet ein Lokalblatt über die Eröffnung einer neuen Abteilung in einem ortsansässigen Kaufhaus. Ein dreispaltiges Foto zeigt den neuen »Shop«, der den Namen des Kaufhauses in Verbindung mit dem Namen eines bekannten Textilherstellers trägt. In der Unterzeile zu dem Foto heißt es u. a., durch die offene, praktische Präsentation der qualitativen Ware, die Gestaltung des Verkaufsraumes sowie durch das vielfältige Angebot dürfte es den Kunden leicht fallen, in diesem namentlich genannten Shop das passende Outfit zu finden. Ein Leser sieht in der Veröffentlichung eine unzulässige Vermischung von Information und Werbung und beschwert sich beim Deutschen Presserat.