Fotos von Patienten
Illustrationen zweier Krankenhausberichte wurden verfremdet
Die Arbeit auf einer Intensivstation ist 1995 das Thema eines Zeitungsberichts. Den Beitrag unter der Überschrift „Apparatemedizin und ein Funken Hoffnung“ illustriert ein Foto, das zwei Krankenschwestern mit einem Schwerkranken zeigt. 1998 berichtet die selbe Zeitung in einem Beitrag unter der Überschrift „Über das Leiden unheilbar Kranker“ über die Sterbehilfe. Auch diesem Text sind zwei Fotos beigestellt, die Schwestern bei der Betreuung von Schwerkranken zeigen. Die Tochter eines vermeintlich auf zwei der Fotos abgebildeten Patienten sieht das Persönlichkeitsrecht ihres Vaters verletzt und teilt ihre Bedenken dem Deutschen Presserat mit. Es lag keine Einwilligung zum Fotografieren vor. Gemeinsam mit ihrer Schwester habe sie bereits 1995 bei der Redaktion der Zeitung gegen die Veröffentlichung protestiert, sei damals jedoch „abgefertigt“ worden, ohne dass sie eine Entschuldigung erhielt. Die Chefredaktion der Zeitung teilt mit, eines der Fotos in dem Beitrag „Über das Leiden unheilbar Kranker“ stamme von einem Fotografen aus Österreich. Das andere sei von einem ehemaligen Mitarbeiter, der bereits 1994 das Haus verlassen habe, gemacht worden. Bereits vor der Veröffentlichung des Beitrags habe der stellvertretende Chefredakteur bei der Ankündigung des Themas in der Redaktionskonferenz darauf hingewiesen, dass bei den Fotos unbedingt die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Patienten und die Betroffenheit der Angehörigen beachtet werden müssten. Aus diesem Grund habe man auch das Bild eines österreichischen Fotografen sowie ein über vier Jahre altes Archivbild ausgewählt, das elektronisch verfremdet wurde, so dass auch Angehörige den Abgebildeten nicht wiedererkennen können. Es handele sich dabei eindeutig nicht um den Vater der Beschwerdeführerin. Bei dem 1995 abgedruckten Foto sei sich die Lokalredaktion sicher gewesen, dass der im Vordergrund abgebildete Patient nicht wiedererkannt werden könne, da eine Krankenschwester sein Gesicht mit den Händen weitgehend abdeckte. Übersehen habe die Redaktion dabei das Gesicht eines Patienten am linken Bildrand, der dadurch identifizierbar wurde. Dessen Angehörige hätten sich damals bei der Redaktion beschwert. Die Redaktion habe daraufhin ihr Bedauern ausgedrückt und sich bei dem Schwiegersohn des Abgebildeten entschuldigt. Diese Entschuldigung sei seinerzeit angenommen worden, zumal die Redaktion zugesichert habe, das Foto und andere Bilder aus der Filmsequenz zu vernichten. (1995/1998)