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PR-Gag

Internet-Firma tauscht Karten für Madonna-Konzert gegen Sex

Ein Boulevardblatt berichtet über ein völlig unmoralisches Pop-Angebot: Eine Internet-Firma verspreche Sitzplatzkarten für ein Madonna-Konzert allen denjenigen, die mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens ins Bett gehen. Einige davon sind abgebildet. Darunter auch der Chefredakteur, der wie folgt zitiert wird: „Bei uns glühen schon alle Leitungen. Eine Dame schrieb, sie würde es sogar mit der ganzen Redaktion treiben“. Ein Leser beschwert sich beim Deutschen Presserat. Er sieht in der Veröffentlichung eine Gefährdung der Jugend und eine Förderung der Prostitution bzw. deren Verharmlosung. Die Chefredaktion will mit der Veröffentlichung ihrer Chronistenpflicht nachgekommen sein. In Deutschland habe es ein erhebliches Gerangel um Karten für die Madonna-Konzerte gegeben. Insofern sei es von Interesse gewesen, über den presse- und werbewirksamen Gag der Internetfirma zu berichten. Dabei distanziere sich die Redaktion durch Formulierungen wie „völlig unmoralisches Pop-Angebot“ und einen ironischen Ton in der Berichterstattung durchaus von der Aktion. Eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der betroffenen Personen sei nicht feststellbar, da sie die Einwilligung zu dem Werbegag gegeben hätten. (2001)