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Persönlichkeitsrechte

Eine Reisezeitschrift berichtet unter der Überschrift »Schlecht und teuer - wo Hotelgäste aufs Kreuz gelegt werden« kritisch über die Leistungen eines namentlich genannten Hotels in einer bundesdeutschen Großstadt. Die Inhaberin des Hotels macht gegen die Zeitschrift auf gerichtlichem Wege Schmerzensgeldansprüche wegen Rufschädigung geltend und erhält dabei teilweise recht. Die Zeitschrift ist inzwischen eingestellt. Die Beschwerdeführerin betreibt nicht mehr das Hotel. (1984)