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Veröffentlichung ohne Zustimmung

Ein Leser hat einen »Informationswunsch« an die Redaktion seiner Heimatzeitung. Es geht um Pläne der Stadt, Asylbewerber in schwimmenden Wohncontainern unterzubringen. In seinem Schreiben meldet der Leser Zweifel an, dass es dazu keine Alternative gebe. Er fragt, ob die Vermutung richtig sei, dass mit dieser Art der Unterbringung nur Bürgerproteste umgangen werden sollen, weil andererseits die Aufstellung von Wohncontainern an Land den Bedingungen des allgemeinen Planungsrechts unterliege. Der Brief endet mit der Bitte, diese Frage durch Auskunft oder Berichterstattung zu beantworten, den Brief jedoch nicht zu veröffentlichen. Entgegen dieser Bitte wird der Brief unter der Überschrift »Schwimmende Container als schwammige Lösung« als Leserbrief abgedruckt. Der Betroffene wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Zeitung traue sich nicht, sich gegen lokalpolitische Majoritätsmeinung zu stellen und benutze entsprechend kritische Leserbriefe, um diese Kritik doch ins Blatt zu bringen, stellt er fest. Die Lokalredaktion entschuldigt sich. Der Brief sei nicht in Absicht, sondern durch Fahrlässigkeit veröffentlicht worden. (1991)