Vorverurteilung
Eine Boulevardzeitung berichtet, ein Kronzeuge habe die Identität der vier Terroristen preisgegeben, die zwei Jahre zuvor mit einer Bombe den Chef einer deutschen Bank getötet haben. Die Zeitung bezeichnet die vier mutmaßlichen Täter in der Überschrift als »Mörder«, im Text ist von den »feigen Mördern« und von dem »Mordquartett« die Rede. Die vier Gesuchten werden abgebildet, zwei von ihnen mit vollem Namen genannt. Von den beiden anderen sind lediglich die Vornamen bekannt. Ein Leser des Blattes wendet sich an den Deutschen Presserat. Er stößt sich an der Bezeichnung »Mörder«. Mit dem vorverurteilenden Satz »Das sind die vier Terroristen« und der folgenden Personenbeschreibung werde der Unschuldvermutung in keiner Weise Rechnung getragen. (1992)