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Namensnennung

»Vater umgebracht - Mutter entführt - Tödliche Schläge mit dem Kieselstein« lautet die Überschrift eines Zeitungsberichts, in dem eine Familientragödie beschrieben wird: Der Sohn soll nach der Tötung des Vaters die Wohnung angezündet und seine Mutter entführt haben. Täter und Opfer werden mit vollem Namen genannt. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung waren die Ermittlungen der Behörden noch nicht abgeschlossen. In seiner Beschwerde beim Deutschen Presserat fragt ein Leser, ob es korrekter Journalismus sei, wenn bei einem tragischen Vorfall, dessen Hergang zum Teil auf Vermutungen beruhe, Täter und Opfer beim Namen genannt werden. Zu bemängeln seien auch die Nennung der Namen und die Angabe des Alters zweier schulpflichtiger Kinder, die sich In dem brennenden Haus befunden haben. Die Redaktion des Blattes erklärt, die Vertretender Medien seien in einer Konferenz der Mordkommission gebeten worden, das Foto des mutmaßlichen Täters zu veröffentlichen, da er zu diesem Zeitpunkt flüchtig war. Die Zeitung habe daraufhin wie die anderen konkurrierenden Zeitungen den Namen des Getöteten und des mutmaßlichen Täters wiedergegeben. Das Lehrerpaar sei in der kleinen Stadt bekannt gewesen und es hätte nicht der Nennung der Namen bedurft, um das Verbrechen einem bestimmten Namen zuzuordnen. (1993)