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Protestaufruf

Eine türkischsprachige Tageszeitung setzt sich in mehreren Beiträgen mit dem Kommentar eines deutschen Fernsehjournalisten zu gewalttätigen Ausschreitungen kurdischer Demonstranten auseinander. Kritisiert werden insbesondere Passagen des Kommentars, in denen die türkische Armee des Völkermords an den Kurden beschuldigt oder die Voraussage geäußert wird, der Führer der PKK könne der Staatspräsident der Zukunft sein. Die Verfasser der Artikelserie rufen ihre im Ausland lebenden Landsleute auf, „gegen dieses unverschämte Komplott ihren demokratischen Protest zum Ausdruck zu bringen“. Dem Fernsehjournalisten müsse auf jeden Fall „eine Lektion mit der demokratischen Reaktion erteilt“ werden. Wörtlich heißt es: „Dieser Mann hat entweder nie Prügel bezogen, oder er ist nicht imstande, bis drei zu zählen.“ In einem Beitrag veröffentlicht die Zeitung Foto und Anschrift des Journalisten bei dessen Sender sowie die Telefon- und Faxnummer. Der Intendant des Senders beanstandet in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat den Aufruf, dem Kommentator eine „Lektion“ zu erteilen. Diese Formulierung sei im Türkischen wie im Deutschen doppeldeutig und könne als Aufruf zu physischer Gewalt verstanden werden. Der Journalist sei vorläufig unter Polizeischutz gestellt worden. Reaktionen vieler Briefschreiber und Anrufer zeigten neben Zustimmung zu dem Kommentar auch erhebliche Bedrohungen, die ersichtlich durch die Aussagen in den Artikeln ausgelöst worden seien. Es gehe nicht um die Pressefreiheit. Diese Freiheit ende aber dort, wo ganz offenkundig zu Gewalt gegen Andersdenkende aufgerufen werde. Eine Stellungnahme der Zeitung zu diesen Vorwürfen geht nicht ein. (1996)