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Eine Boulevardzeitung berichtet über Querelen in einer Vereinigung, die sich den Kampf gegen den Missbrauch von Tieren zum Ziele gesetzt hat. Die Schlagzeile lautet: „9 Millionen Spenden – doch keiner denkt mehr an die Tiere“. In dem Beitrag wird behauptet, dass die Vorsitzende des Vereins Mitglieder bestochen und eine Regionalleiterin abgesetzt haben soll. Der stellvertretende Vorsitzende, der Masttierhaltung betreibe, wird als „Hühnerbaron“ bezeichnet. Die Skandale hinter den Kulissen aufgedeckt habe der Schatzmeister des Vereins, der jetzt den Verlust der Gemeinnützigkeit befürchte. Der Sprecher eines Politischen Arbeitskreises für Tierrechte in Europa schreibt an den Deutschen Presserat und beschwert sich über Fehler in der Berichterstattung. Das als Schatzmeister bezeichnete Vereinsmitglied sei inzwischen abgewählt worden. Der stellvertretende Vorsitzende, im Bericht „Hühnerbaron“ genannt, sei ein in Tierschutzfragen vorbildlicher Landwirt. Bei der Bestechung, die man der Vorsitzenden vorwerfe, handele es sich um Reisekostenzuschüsse an einige Teilnehmer der Jahreshauptversammlung. Die Rechtsabteilung des Verlags stellt zu den Vorwürfen fest, dass die Abwahl des Schatzmeisters noch nicht wirksam sei, da sein Nachfolger bislang noch nicht ins Vereinsregister eingetragen worden sei. Der Bestechungsvorwurf sei mit einer eidesstattlichen Versicherung belegt. Die Redaktion habe über diese Angelegenheit im Konjunktiv berichtet und der Vereinsvorsitzenden die Möglichkeit geboten, hierzu Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme sei in dem Beitrag veröffentlicht worden. Die Hühnerhaltung des stellvertretenden Vorsitzenden habe schon mehrfach Anlass zur Kritik gegeben. Ihm sei häufig vorgeworfen worden, dass seine Form der Hühnerhaltung alles andere als eine moderne Bodenhaltung sei. So seien die Tiere in allen Ecken des Hofes untergebracht. Staub liege in dicken Schichten auf den Balken und hänge in Fahnen von den Wänden. Zudem tropfe Wasser in die Ställe. Kenner wüssten, was eine feuchte Einstreu für mögliche Krankheitserreger bedeute. Aus diesen Gründen sei der Hühnerhalter von Vereinsmitgliedern auch im Hinblick auf die Glaubwürdigkeit des Vereins aufgefordert worden, seine Ställe auf den Stand einer vorbildlichen Hühnerhaltung zu bringen. (1997)