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Stellenbesetzung

Zeitung nennt den Namen des unterlegenen Bewerbers

Eine Lokalzeitung meldet, dass die Berufung eines neuen Leiters des städtischen Amtes für Familien, Soziales und Jugend entschieden sei. Sie nennt die Namen der beiden Bewerber, die sich unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgestellt hätten, und erwähnt, wo der unterlegene Bewerber um das Amt zur Zeit beschäftigt ist. In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat äußert dieser die Ansicht, dass kein öffentliches Interesse an der Nennung seines Namens bestehe. Gegebenenfalls könnten dadurch Schwierigkeiten mit seinem derzeitigen Arbeitgeber auftreten. Die Redaktionsleitung der Zeitung stellt fest, dass mit der Namensnennung deutlich gemacht worden sei, dass es eine echte Wahl gegeben habe, also nicht eine Scheinwahl mit nur einem Kandidaten. Es bestehe ein dringendes Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit zu wissen, wer letztlich im Wahlgang obsiegt habe bzw. unterlegen sei. Schließlich habe der Beschwerdeführer in der Region einen Namen. Er sei viele Jahre Mitglied des Stadtrates gewesen und habe sich mehrfach um das Amt des Bürgermeisters beworben. Auch hierüber habe die Presse seinerzeit berichtet und an der damaligen Nennung seines Namens habe der Betroffene nichts auszusetzen gehabt. Des Weiteren sei er in einer Bürgerinitiative aktiv. Er habe deshalb schon früher als Person der Zeitgeschichte im Blickpunkt der Öffentlichkeit gestanden. (2001)