Familiäres Umfeld zweier Unglücksopfer
Boulevardzeitung schildert Lebensumstände eines verunglückten Ehepaares
Die Lokalausgabe einer Boulevardzeitung beklagt den Tod zweier Mitbürger: Der 82-jährige ehemalige Manager einer Supermarktkette und seine Ehefrau gehören zu den Opfern der Flugzeugkatastrophe am 25. Juli 2000 in Paris. Die Zeitung schildert die Lebensumstände der Verunglückten. Eine Herzrhythmusstörung habe den temperamentvollen Mann in Rente gezwungen. Die Ehefrau sei zehn Jahre jünger als ihr Mann und früher einmal Dolmetscherin für Englisch gewesen. Aus der zweiten Ehe sei eine Tochter hervorgegangen. Diese sei Bühnenbildnerin. Ein Anwalt schaltet den Deutschen Presserat ein. Seine Mandantin, die Tochter des Ehepaares, fühle sich durch die Veröffentlichung beschwert. Die Rechtsabteilung des Verlages befürchtet, dass weitere rechtliche Schritte des Anwaltes nicht auszuschließen seien, und bittet den Presserat, die Behandlung der Beschwerde auszusetzen. Sinn und Zweck von § 4, Abs. 8 der Beschwerdeordnung sei es, die Unbefangenheit der Gerichte zu bewahren und ihre Entscheidungen nicht durch Entschließungen des Presserates zu beeinflussen. Die Gefahr einer Präjudizierung der Gerichte sei aber im vorliegenden Fall nicht von der Hand zu weisen, zumal es um eine Thematik gehe, die von den Gerichten bisher noch nicht entschieden worden sei. (2000)