Diskriminierung von Sinti und Roma
Gerichtsbericht erwähnt, wo der Angeklagte untergetaucht war
Weil er bei der Sprengung einer leer stehenden Villa, deren Eigentümer die Versicherungssumme hatte kassieren wollen, Schmiere gestanden hatte, wird ein 35-jähriger Mann zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Eine Regionalzeitung schildert den Ablauf des Verfahrens und erwähnt zum Schluss, dass der Angeklagte nach der Tat - durch Splitter erheblich verletzt - bei einer Sinti- und Roma-Sippe in Nordrhein-Westfalen untergetaucht war, bevor er gefasst werden konnte. Der Verband Deutscher Sinti und Roma führt Beschwerde beim Deutschen Presserat und beklagt eine Diskriminierung. Der Hinweis auf die Sinti- und Roma-Sippe sei für das Verständnis des Sachverhalts nicht notwendig. Unterschwellig werde dadurch eine Mitwisserschaft der Familie, die den Flüchtigen aufgenommen habe, suggeriert. In dem Beitrag werde latenter Antiziganismus in perfider Weise betrieben. Die Chefredaktion der Zeitung berichtet in ihrer Stellungnahme, der Prozess habe unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen stattgefunden, weil es unter Sinti- und Roma-Familien Drohungen gegeben habe. Im Prozess selbst habe sich der Angeklagte mehrfach als „Zigeuner“ bezeichnet. Er habe erklärt, er wolle auch so genannt werden. Obwohl damit die Frage der ethnischen Zugehörigkeit vor Gericht behandelt worden sei, habe die Zeitung diesen Tatzusammenhang nicht für bedeutsam gehalten und auch nicht erwähnt. Eine andere Frage aber habe geboten, verständnisbegründet einen Sachbezug zu einer Sinti- und Roma-Sippe herzustellen: Wo kann ein bei einer Straftat erheblich Verletzter einfach untertauchen, um sich über einen längeren Zeitraum seiner Festnahme zu entziehen ? Der sehr allgemein und anonym gehaltene Hinweis auf eine Sinti- und Roma-Sippe in Nordrhein-Westfalen sei weder aus rechtlicher noch aus berufsethischer Sicht als diskriminierend zu bewerten. Es sei nicht erkennbar, wie dieser richtige Hinweis im Sachzusammenhang eine Schlechterstellung, Herabsetzung oder Herabwürdigung bewirken könne. (2002)