Falsche Behauptung
Steuerberaterkammer soll mit dem Staatsanwalt gedroht haben
Ein Informationsdienst für Steuerberater schildert die Erfahrungen eines Kollegen mit der für ihn zuständigen Steuerberaterkammer. Zur Durchführung eines Mandatswechsels habe der Betroffene den Auftrag erhalten, bestimmte Unterlagen zusammenzustellen. Die Abrechnung der angefallenen fünf Arbeitsstunden nach der Zeitgebühr habe den Mandanten so empört, dass er sich an die Steuerberaterkammer gewandt habe. Seitdem erhalte er von dort nicht nur moralischen Beistand, sondern auch fragwürdige rechtliche Unterstützung. Es sei nicht nachzuvollziehen, warum sich die zuständige Standesorganisation in diesem Falle auf die Seite des Mandanten schlage und von vornherein Partei gegen den Kollegen beziehe. Die betroffene Steuerberaterkammer bittet den Deutschen Presserat um Prüfung von Sanktionsmöglichkeiten. Der Bericht sei einseitig aus Sicht des Steuerberaters geschrieben und enthalte falsche Aussagen. Die Vorwürfe gegen die Kammer seien nicht gerechtfertigt. Sie habe sich keineswegs auf die Seite des Klienten geschlagen, sondern sich völlig neutral verhalten. Ein Schlichtungsversuch sei letztendlich ihre Aufgabe. Insbesondere falsch sei die in dem Artikels enthaltene Behauptung, sie habe ihrem Mitglied mit dem Berufsgericht und der Staatsanwaltschaft gedroht. Diese Behauptung sei frei erfunden. Die Rechtsvertretung des Informationsdienstes entgegnet, der Dienst habe keine falsche Behauptungen aufgestellt, sondern lediglich die Auffassung vertreten, dass die Kammer die Interessen ihres Mitgliedes nicht ausreichend wahrgenommen habe. Die Kammer habe dem Steuerberater ein Merkblatt zum Auskunftsersuchen geschickt, in dem es heiße, dass ein Vorgang gegebenenfalls an die Generalstaatsanwaltschaft zur Klärung im Rahmen eines berufsgerichtlichen Verfahrens abgegeben werden könne. Auch wenn dieses Merkblatt gesetzliche Regelungen wiedergebe, sei der Informationsdienst der Auffassung, dass damit ein gewisser Druck auf den Steuerberater ausgeübt werde, damit er aktiv an dem Verfahren mitwirke. (2001)