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Unfallbericht

Es soll schon einmal wegen fahrlässiger Tötung ermittelt worden sein

In mehreren Beiträgen berichtet eine Sonntagszeitung über einen schweren Verkehrsunfall: Ein 23-jähriger Geisterfahrer war auf der Autobahn mit einem anderen Fahrzeug zusammengestoßen, in dem sich zwei Frauen befanden. Die eine, Tochter einer bekannten Fernsehmoderatorin, war sofort tot, die andere wurde schwer verletzt. Der Geisterfahrer selbst verbrannte bis zur Unkenntlichkeit. Die Zeitung vermutet, dass der junge Mann die Trennung von seiner Freundin nicht verkraftet habe. Sie erwähnt auch, dass die Staatsanwaltschaft schon 1996 wegen fahrlässiger Tötung gegen ihn ermittelt habe. Die Großmutter des Mannes beschwert sich beim Deutschen Presserat. Gegen ihren Enkel sei niemals wegen fahrlässiger Tötung ermittelt worden. Die Chefredaktion äußert sich zu der Beschwerde nicht direkt. Sie teilt dem Presserat mit, dass man mit der Beschwerdeführerin überein gekommen sei, mögliche Fehler in der Berichterstattung richtig zu stellen. Die zuständige Staatsanwaltschaft bestätigt dem Presserat, dass zu keinem Zeitpunkt gegen den jungen Mann wegen fahrlässiger Tötung ermittelt worden sei. (2001)