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Promotionsberatung

Kritische Reportage basiert auf Recherchen und Einschätzungen

Eine Lokalzeitung berichtet unter der Überschrift “Scheine für den schönen Schein” über einen Promotionsberater und seine Arbeit. Der Betroffene sieht in dem sehr kritischen Beitrag eine Vielzahl von Falschaussagen. Er beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Rechtsabteilung des Verlags erklärt dazu, der kritisierte Bericht sei bereits Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Beschwerdeführer und Verlag gewesen. Das Urteil sei zugunsten des Verlags ausgefallen. Das Gericht habe festgestellt, die Bewertungen des Verfassers seien zulässig, da sie anhand in der Berichterstattung dargestellter Tatsachenbehauptungen nachvollziehbar und plausibel erschienen. Darüber hinaus habe der Autor dem Aufkommen eines unzutreffenden Eindrucks verschiedentlich dadurch entgegengewirkt, dass er den Beschwerdeführer selbst habe zu Wort kommen lassen. (1998)