Leserbriefe
Eine Tageszeitung veröffentlicht unter der Überschrift “Sichere Beseitigung nuklearen Abfalls ist Pflicht” einen Leserbrief, der sich mit einem Beitrag des Blattes über den Bau einer Pilotkonditionierungsanlage in Gorleben beschäftigt. In der Meinungsäußerung des Lesers findet sich folgende Passage: “Mir als Steuerzahler ist es wichtiger, dass diese Kosten von den Energieproduzenten – und n i c h t von den Nutzern, den Stromkunden – getragen werden...”. Dass die Redaktion in dem Leserbrief das Wort “damit” durch das Wort “nicht” ersetzt und seine ursprüngliche Aussage ins Gegenteil verkehrt hat, veranlasst den Leser zu einer Beschwerde beim Deutschen Presserat. Er moniert darin, dass eine von ihm aufgebaute Argumentationskette durch die redaktionelle Bearbeitung geschwächt worden sei. Die Chefredaktion der Zeitung räumt ein, dass der Leser zu Recht den redaktionellen Umgang mit seinem Leserbrief kritisiert. Der Inhalt des Briefes sei bedauerlicherweise beim Kürzen verändert worden. Die Redaktion entschuldigt sich dafür und bittet den Beschwerdeführer um einen Vorschlag, wie der Fehler wieder in Ordnung gebracht werden könnte. (1997)