Aufruf zur Gewalt
Eine Boulevardzeitung berichtet, dass ein Paar von dem Vorwurf, im Internet Kinder zur Sexfolter angeboten zu haben, freigesprochen worden ist. Die beiden Angeklagten werden im Bild gezeigt, ihre vollen Namen werden genannt. Die Schlagzeile lautet “Hängt die Sau!”. Ein Leser des Blattes sieht in der Überschrift einen “Aufruf zur Lynchjustiz” und ruft den Deutschen Presserat an. Die Redaktion habe sich durch Verzicht auf eine Kennzeichnung als Zitat die Schlagzeile zu eigen gemacht. Die Redaktionsleitung der Zeitung teilt mit, dass in der Überschrift das wiedergegeben worden sei, was aufgebrachte Zuschauer im Anschluss an den Freispruch vor dem Gerichtsgebäude gerufen hätten. Auch in der Unterzeile werde hervorgehoben, dass das Szenario im Anschluss an die Gerichtsverhandlung beschrieben werde. An der Aussage in der Überschrift ändere sich auch dadurch nichts, dass die “Aussage der Menge” nicht in Anführungszeichen gesetzt werde. (1997)