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Selbsttötung

Unter der Überschrift „Der tote Weingraf“ berichtet eine Boulevardzeitung in großer Aufmachung auf ihrer Titelseite, dass sich ein prominenter Winzer in der Nähe seines Schlosses erschossen hat. Ein Foto im Innern der Ausgabe zeigt auf der gesamten Blattbreite die blutüberströmte Leiche. Die Erben des Verstorbenen, ein Landtagsabgeordneter und drei Leser des Blattes beschweren sich beim Deutschen Presserat. Alle sehen in der Veröffentlichung des Fotos einen Verstoß gegen die Menschenwürde und das Persönlichkeitsrecht des Toten.