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Ehrverletzung

Abgeordneter wird mit beruflichen Verfehlungen in Verbindung gebracht

Unter der Überschrift “Städtepartnerschaft” kommentiert eine Regionalzeitung das Verhalten eines Grünen-Stadtverordneten, der kritisiert hatte, dass ein ehemaliger Bürgermeister und jetziger Ehrenbürger der Stadt auf Kosten der Gemeinde in eine Partnerstadt reise. Dem Betroffenen, der als Beamter im offenen Strafvollzug arbeitet, wird vorgehalten, dass das Einfangen von gewalttätigen Häftlingen, die in den heimischen Vollzugsanstalten mit dem Zellenschlüssel in der Tasche ein- und ausspazierten, auch eine Verschwendung von Steuergeldern sei. Der Stadtverordnete führt in seiner Beschwerde beim Deutschen Presserat an, dass in dem Kommentar völlig unbegründet und zusammenhanglos ein politischer Sachverhalt mit angeblich realen beruflichen Verfehlungen in Verbindung gebracht werde. Dies verletze ihn in seiner Ehre. Die Chefredaktion des Blattes erklärt, dass auch sie mit der Schlusspassage des Kommentars nicht einverstanden sei. Bereits wenige Tage nach Erscheinen des Textes habe man einen – ursprünglich als Gegendarstellung gedachten – Leserbrief des Beschwerdeführers (mit dessen Einverständnis) veröffentlicht. Darin nehme der Betroffene ausführlich Stellung zu dem Kommentar. Zu der Frage, wie es überhaupt zu einer gedanklichen Verbindung mit der Flucht von Häftlingen kommen konnte, teilt die Chefredaktion mit, dass am selben Tag auf der Lokalseite ein Bericht über die Festnahme eines geflohenen Häftlings erschienen sei. Nach der durch einen Leserbrief sofort erfolgten Veröffentlichung der Richtigstellung sei man davon ausgegangen, dass der Beschwerdeführer die Angelegenheit als erledigt betrachte. (1999)