Begriff „Feuern“
Chefarzt einer Klinik war nicht gefeuert, sondern beurlaubt worden
Klinik-Abrechnungen mit Krankenkassen streifen zuweilen Grauzonen. So auch in einem deutschen Krankenhaus, in dem häufig Hüftoperationen vorgenommen und abgerechnet werden. Es stellte sich heraus, dass bei den Abrechnungen fünf Jahre lang „Unstimmigkeiten“ vorgekommen waren. Der Chefarzt wurde bis zur Klärung beurlaubt. Die örtliche Zeitung schrieb im überregionalen Teil „Chefarzt gefeuert“ und – noch wesentlich größer – im Lokalteil „Chefarzt wurde beurlaubt“. Darauf reagierte der örtliche Rotary-Club im Namen seines Mitgliedes mit einer Beschwerde beim Deutschen Presserat. Von Feuern könne überhaupt keine Rede sein; der Chefarzt sei vorübergehend beurlaubt worden und sei nach Klärung des Falles in die Klinik zurückgekehrt. Der Begriff „Feuern“ hätte nach allgemeinem Wortverständnis eine unehrenhafte Entlassung bedeutet. Die Chefredaktion der Zeitung stellt sich auf den Standpunkt, bei dem beanstandeten Artikel habe es sich nicht – wie behauptet – um investigativen Journalismus gehandelt, sondern um Berichte über Vorgänge am Klinikum. Nicht die Zeitung habe den Chefarzt vom Dienst suspendiert und dann diese Suspendierung wieder zurückgenommen, sondern die Klinikleitung bzw. der Oberbürgermeister. Die Zeitung hätte also nur über ein tatsächlich stattgefundenes Ereignis berichtet. Und das sei ihre Pflicht gewesen. (2002)