Namensnennung
Eine Zeitung berichtet über den Strafprozess gegen die Inhaberin eines Restaurants, der vorgeworfen wird, ihren Gästen verdorbene Speisen angeboten zu haben. Bei voller Namensnennung der Angeklagten wird mitgeteilt, die Frau habe sich zunächst wegen Krankheit verhandlungsunfähig gemeldet, sei dann aber von einem Arzt herbeigeholt worden. »Eine Sonnenbrille und ein Kopftuch schützten sie zwar vor Wind und Sonne, nicht aber vor der Anklage der Staatsanwaltschaft«. Sie bestreite Wie Tat und »lamentiere«, dies sei Schuld der Angestellten. Die Anwälte. der Frau legen Beschwerde beim Deutschen Presserat ein: Die Schuld der Frau sei zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht festgestellt gewesen. (1990)