Persönlichkeitsrechte
Eine Boulevardzeitung berichtet über einen Mann, der fünfmal versucht habe, seine Ehefrau zu töten. Die Überschrift spricht von »5 Methoden, seine Frau aus dem Weg zu räumen«. Bei der Beschreibung der fünf angeblichen Tötungsversuche wird jeweils nur die betroffene Ehefrau zitiert. Ein Foto des Mannes ist mit einem Augenbalken abgedeckt. Im Text werden jedoch sein Vorname, das Initial seines Familiennamens, das Alter, der Beruf, sein Wohnort, Große und Gewicht erwähnt. Die Vornamen der Frau und seiner beiden Töchter sind angegeben. Schließlich wird das Modell seines Autos beschrieben. In dieser Detailfülle sieht ein Leser des Blattes die Identität des Beschuldigten preisgegeben. Der Mann werde vorverurteilt, obwohl der Beitrag Anhaltspunkte für eine mögliche Schuldunfähigkeit gebe. So werde berichtet, dass der Beschuldigte in einer Nervenheilanstalt behandelt werde. Zudem bescheinige ihm ein Psychologe, er habe Angst, Dinge zu verlieren, und könne sich nur mit Gewalt dagegen wehren. Die Redaktion des Blattes erklärt dazu, nur durch die Detailinformationen sei die Geschichte insgesamt letztlich verständlich. (1992)