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Eine Tageszeitung berichtet über den Tod eines Jugendlichen. In der Überschrift weist sie bereits Schuld zu: »Grausame Tat: Es waren die Linken - Ingo (16) vor Jugendclub angezündet«. In dem Bericht heißt es u.a.: »Die Täter stammen aus der linken Szene. Sie hatten den 16jährigen vor dem Club abgepasst, mit Benzin übergossen und angezündet.« An anderer Stelle schreibt die Zeitung: »Die Polizei vermutet einen Racheakt aus der linken Szene.« Der Oberbürgermeister der Stadt, in der sich der Fall abgespielt hat, beklagt beim Deutschen Presserat die klare Schuldzuweisung, die zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht möglich war. Die Redakteurin, die den Text geschrieben hat, zitiert Zeugen, die gehört haben wollen, wie das Opfer geröchelt habe: »Das waren die Linken«. Die Zeitung stellt am nachfolgenden Tag richtig, nach neuesten Erkenntnissen der Polizei habe sich der 16jährige selbst mit Benzin übergossen und angezündet. Die vom Presserat befragte zuständige Landespolizeidirektion bestreitet, Hinweise auf die »linke Szene« gegeben zu haben. Es existiere vielmehr eine Übereinkunft zwischen Polizei und Medien, wegen der angespannten politischen Lage in dem Wohnviertel von polarisierenden Darstellungen abzusehen. (1993)