Satire
Überzeichnete Formulierungen als Stilmittel einer Vision
Eine Großstadtzeitung veröffentlicht unter der Überschrift „Die Kultur in dieser Stadt lebt in den Ecken und Winkeln“ im Rahmen einer Serie einen Gastbeitrag eines Studenten. Darin findet sich der Satz „Wer Kunst nur für eine Handvoll Leute fördert, gehört gehängt.“ Ein Leser beschwert sich beim Deutschen Presserat. Er ist der Ansicht, dass der Beitrag gegen Ziffer 10 des Pressekodex verstößt. Mit dem öffentlichen Aufruf zur Lynchjustiz mittels Hängens werde das sittliche Empfinden aller verfassungstreuen Bürger der Bundesrepublik wesentlich verletzt. Die Chefredaktion der Zeitung erklärt, dass der kritisierte Artikel Bestandteil einer Serie ist, in der Vertreter unterschiedlicher Berufs- und Altersgruppen mit verschiedenen Stilmitteln Visionen über die Stadt als Kulturzentrum aufzeigen. Sie verweist darauf, dass der Autor des Beitrags als Stilmittel durchgängig überzeichnete Formulierungen gewählt habe. So habe er z.B. die absurde Forderung gestellt, alle Musiker des heimischen Orchesters an strategisch wichtigen Straßenecken der Stadt zu verteilen. Auch an anderen Beispielen werde erkennbar, dass es sich bei dem Beitrag um eine bissige, satirische Vision von der Zukunft der Stadt als Kulturstadt handele. Nun in einem solchen Zusammenhang sei die vom Beschwerdeführer beanstandete Formulierung zu sehen. Sie sei – ob geschmacklos oder nicht, möge dahingestellt bleiben – ein satirisches Wortspiel. Sollten jedoch durch den Artikel Gefühle von Lesern verletzt worden sein, bittet die Chefredaktion, dies zu entschuldigen. (1998)