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Wirtschaftsberichterstattung

Vertrauliches Papier war 1998 schon Thema eines Magazinberichts

Eine Regionalzeitung begleitet seit Jahren ausführlich und kritisch das Wirken und den Führungsstil eines Stahl-Managers, der bis vor kurzem Vorstandsvorsitzender der Salzgitter AG gewesen ist. In einem der Beiträge berichtet sie, dass der geplante Verkauf des damals zum Preussag-Konzern gehörenden Stahlwerkes derzeit Gegenstand heftiger politischer Spekulationen und staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen sei. Der frühere Stahl-Manager werfe dem Konzern-Chef indirekt Bestechung vor. Dieser habe jedem Mitglied des Preussag-Vorstandes eine Million Mark bei einem problemlosen Verkauf an British Steel angeboten. Ein jetzt aufgetauchtes Papier aus dem Jahre 1996 wecke jetzt aber Zweifel an der Glaubwürdigkeit des ehemaligen Salzgitter-Chefs. So habe auch dieser Ende 1996 einen Verkauf des niedersächsischen Stahlwerkes an British Steel angepeilt. Dies gehe aus einem streng vertraulichen Papier des früheren Stahlwerkchefs hervor, das der Zeitung vorliege. In einem weiteren Artikel informiert die Zeitung ihre Leserschaft über die letzte Hauptversammlung des Stahlkonzerns. Darin habe der frühere Konzernchef versucht, nochmals die Gründe für seinen spektakulären Rücktritt vor zwei Jahren aufzurollen. Mit dem Verweis, nur das Geschäftsjahr 1999/2000 stehe zur Debatte, habe der Chef des Aufsichtsrates das Intermezzo unter kräftigem Beifall der Aktionäre beendet. Der betroffene Manager beschwert sich beim Deutschen Presserat und übt Kritik an der Berichterstattung der Zeitung. Da ein Teil der Veröffentlichungen zeitlich weit zurückliegt, konzentriert sich der Presserat nach eingehender Vorprüfung auf die beiden genannten Beiträge. Dazu erklärt der Beschwerdeführer, es sei falsch, dass das Papier aus dem Jahre 1996 erst jetzt aufgetaucht sei. Ein Nachrichtenmagazin habe es bereits im Jahre 1998 umfänglich erwähnt. Der Artikel über die Hauptversammlung enthalte insofern eine Falschmeldung, als ein großer Applaus der über tausend Aktionäre eingesetzt habe, nachdem er, der Beschwerdeführer, die hervorragende Arbeit des Vorstandes unter der Leitung seines Nachfolgers gewürdigt habe. Der Chefredakteur der Zeitung räumt ein, dass der Magazinbericht aus dem Jahre 1998 dem Verfasser des Beitrages offensichtlich nicht präsent gewesen sei. Über die Hauptversammlung habe eine Redakteurin der Zeitung berichtet, die persönlich vor Ort gewesen sei. Er habe keinen Anlass, an der Richtigkeit ihres Berichts zu zweifeln. (2000/2001)