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Verbraucheraufklärung

Einer Baugenossenschaft wird unzulässig eine Verkaufsmasche unterstellt

Unter der Überschrift “30 Anlagen, die Sie meiden sollten” berichtet eine Wochenzeitschrift über dubiose Geldanlagen und in diesem Bereich tätige Firmen. Unter dem Stichwort “Baugenossenschaften” wird die “Masche” findiger Immobilienhändler geschildert, Kleinsparern und kinderreichen Familien riskante Anteile an ostdeutschen Plattenbauten zu verkaufen. Als Beispiel dafür wird u.a. eine Baugenossenschaft in Süddeutschland angeführt, der ein Anlegerschutzdienst besonders unseriöse Werbung vorwirft. Die genannte Baugenossenschaft sieht sich in ungerechtfertigter Weise mit Betrügereien in Verbindung gebracht und beschwert sich beim Deutschen Presserat. Sie sei auf einem völlig anderen Geschäftsfeld tätig und betreibe keinen Immobilienhandel. Nach ihrer Ansicht bestehe keinerlei Bezug zwischen ihr und den zuvor geschilderten Vorgehensweisen. Die Zeitschrift erklärt, sie habe zu Beginn des Beitrages deutlich darauf hingewiesen, dass sich ein Zusammenhang zwischen Vorgehensweise und Beispiel nicht immer konkret nachweisen lasse. Deshalb habe man in dem Artikel die Schilderung der Verkaufsmasche und die Beispiele inhaltlich und optisch auch strikt getrennt. (1996)