Zitat – falsch oder richtig
Grenzschutzbeamter hat nicht gesagt, was er angeblich gesagt haben soll
Unter der Überschrift “Abenteuer Bahnfahren” berichtet eine Zeitschrift über Verbrechen in Zügen, die sich nach ihrer Ansicht auf alarmierende Weise häufen. Ein namentlich genannter Dienstgruppenleiter des Bundesgrenzschutzes wird in dem Beitrag wie folgt zitiert: “Kriminelle können im Zug in aller Ruhe auf die Gelegenheit warten” und “Auf bestimmten Strecken geht es zu wie im Wilden Westen”. In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat erklärt der zitierte Beamte, dass die Aussagen nicht von ihm stammen und nicht den tatsächlichen, ihm bekannten Gegebenheiten entsprechen. Der Autor des Artikels habe nie mit ihm gesprochen. Die Chefredaktion der Zeitschrift gesteht den Fehler ein. Sie habe sich bei dem Betroffenen schriftlich entschuldigt, eine Richtigstellung veröffentlicht und darin vermerkt, dass die Zeitschrift den Fehler begangen habe. (1998)