Zitat – falsch oder richtig
Aussage eines Eisenbahn-Experten in Unterzeile nicht korrekt wiedergegeben
Unter der Schlagzeile “Sabotage ist nicht mehr auszuschließen” berichtet eine Tageszeitung, dass die Spekulation um die Ursache des ICE-Unglücks von Eschede auch aus fachlicher Sicht in eine neue Richtung gelenkt werde. Sie zitiert den Eisenbahn-Experten des Instituts für Schienenfahrzeuge an der Universität Hannover mit der Feststellung, man müsse jetzt ernsthaft davon ausgehen, dass es sich um Sabotage handeln könnte. Und in der Unterzeile zur Hauptüberschrift verkündet das Blatt: “Experte des Instituts für Schienenfahrzeuge von Fremdeinwirkung überzeugt”. Der Betroffene sieht sich falsch zitiert und beschwert sich beim Deutschen Presserat. Er habe nicht gesagt, er sei von Fremdeinwirkung überzeugt, sondern lediglich die Ansicht geäußert, dass Sabotage nicht auszuschließen sei. Des weiteren kritisiert er, dass die Aussage ohne seine Zustimmung veröffentlicht wurde. In einem Telefonat habe der Autor des Beitrags eingeräumt, dass die Unterzeile unglücklich formuliert sei. Zwei Gegendarstellungen habe die Zeitung jedoch nicht abgedruckt. Die Chefredaktion der Zeitung räumt ein, es sei richtig, dass die Unterzeile dem Beschwerdeführer in dieser Form nicht zugeschrieben werden könne. Er habe zwar erklärt, dass Sabotage nicht mehr ausgeschlossen werden könne, jedoch keine absolute Feststellung getroffen. Die Rechtsabteilung des Verlags habe der Rechtsvertretung des Beschwerdeführers mitgeteilt, dass seine Gegendarstellung veröffentlicht werde. Mittlerweile habe jedoch auch eine vom Anwalt verfasste – zweite – Gegendarstellung vorgelegen. Diese zu veröffentlichen, habe die Zeitung aus inhaltlichen Gründen abgelehnt. Die Chefredaktion ist der Ansicht, der Beschwerdeführer bzw. sein Anwalt selbst hätten den Abdruck einer Gegendarstellung verhindert. Das Angebot der Zeitung, den Text der Gegendarstellung entweder als Leserbrief zu drucken oder aus dem Inhalt eine redaktionelle Veröffentlichung zu machen, sei von der Gegenseite nicht akzeptiert worden. (1998)