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Vorverurteilung

Schlagzeile macht einen Verdächtigen zum überführten Täter

„Er hat Julia ermordet“ lautet die Schlagzeile auf der Titelseite einer Boulevardzeitung. Im Text heißt es, dass die Fahnder der Polizei sich zu 99,9 Prozent sicher seien, das ein 33-jähriger Buchhalter und Familienvater das 8-jährige Mädchen verschleppt und ermordet habe. Der mutmaßliche Täter und das Mädchen sind abgebildet. Der Mann wird mit Vornamen und Initial des Nachnamens genannt. Der Anwalt der Ehefrau des Verdächtigen beanstandet in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat eine Vorverurteilung des Betroffenen. Zudem verletze die Veröffentlichung des Bildes das Persönlichkeitsrecht des Mannes. Die Rechtsabteilung des Verlages teilt mit, der zuständige Staatsanwalt habe gegenüber der Redaktion erklärt, dass der Fall als gelöst gelte. Das Foto ohne Balken stamme aus der Sendung eines Privatsenders. Damals habe sich der Verdächtige als unbeteiligter Nachbar der Diskussion über den Fall gestellt. Auf Grund der kaum vorstellbaren Situation, dass sich ein mutmaßlicher Täter zunächst als unbeteiligter Nachbar in einem Mordfall über das Fernsehen der Öffentlichkeit präsentiere und dann auf Grund der Indizienlast selbst als Täter in Frage komme, habe man im Rahmen der kritisierten Veröffentlichung auf eine Anonymisierung durch einen Balken über der Augenpartie verzichtet. In der folgenden Berichterstattung habe man dann doch die Fotos des Verdächtigen durch Augenbalken unkenntlich gemacht und auch von einem mutmaßlichen Täter gesprochen. Die Zeitung habe sich also in der Berichterstattung deutlich zurückgenommen und die Darstellung des Falles im Sinne des Pressekodex geregelt. (2001)