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Zitat eines Nachbarn über ein Mordopfer

Negative Aussagen hätten kritisch hinterfragt werden müssen

Ein italienischer Geschäftsmann, der seit 20 Jahren in Deutschland lebt und italienische Haushaltsprodukte vertreibt, wird vor seiner Haustür erschossen. Die Zeitungen am Ort berichten in Wort und Bild über den Vorfall. Eine der Zeitungen nennt den Namen des Opfers und macht die Familie identifizierbar. Die Nachbarn werden mit negativen Aussagen zitiert. So z.B. mit der Behauptung “Das war bestimmt die Mafia” und mit der Feststellung “... schon einer weniger”. Die Hinterbliebenen monieren in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat Verstöße gegen das Persönlichkeitsrecht, ehrverletzende Behauptungen, Vorverurteilung und Diskriminierung. Die Chefredaktion der Zeitung weist auf die Begleitumstände des spektakulären Mordfalles hin. Nur bei einer Namensnennung hätte die Polizei die Mithilfe der Öffentlichkeit bei der Fahndung nach den Tätern erwarten können. Zudem sei die Bevölkerung durch Handzettel der Kriminalpolizei und deren Umfragen unter den Nachbarn vorab informiert gewesen. In diesem Falle habe das öffentliche Interesse vor dem Persönlichkeitsschutz der Betroffenen rangiert. An Spekulationen der Nachbarn habe man sich nicht beteiligt, sondern lediglich darüber berichtet und die Aussagen eindeutig als Meinungsäußerungen gekennzeichnet. (1997)