Meinungsäußerung
Kommentare eines Verbrechens sprechen von “Kultur der Rache”
In einem Kommentar und in einem Leitartikel nimmt der Chefredakteur einer Regionalzeitung Stellung zu einem Verbrechen im Verbreitungsgebiet: Ein Türke hat sieben Landsleute erschossen. Unter anderem ist in beiden Beiträgen von einer “Kultur der Rache” bzw. von einer “Schreckenskultur der Rache” die Rede. Diese sei eine Gefahr für das christliche Abendland wie “einst die Pest”, heißt es in dem Kommentar. Eine Leserin legt beide Veröffentlichungen dem Deutschen Presserat vor. Der sich in den Kommentaren spiegelnde Fremdenhass sei beängstigend, mache aber auch sehr wütend. Gerade von der Berufsgruppe der Journalisten sollte man erwarten können, dass vorhandene Feuer nicht geschürt werden, und schon gar nicht so. Die Chefredaktion der Zeitung führt dazu in ihrer Stellungnahme aus, dass sich in zahllosen Fällen schwerer Kapitalverbrechen namentlich Täter aus dem islamischen Kulturkreis in Vernehmungen immer wieder ausdrücklich auf ein “Recht der Rache” berufen. Immer wieder müsse die Presse in Deutschland über Verbrechen berichten, die von einer besonderen Brutalität und Menschenverachtung vor allem von Tätern aus islamischen Herkunftsländern zeugen. Die Medien seien verpflichtet, über die Entwicklungen und unabweisbar bestehenden Bedrohungen des sozialen Friedens und der inneren Sicherheit zu berichten. (1999)