Namensnennung bei Kapitalverbrechen
In einem Gerichtsbericht werden die Namen der Täter genannt
Eine Boulevardzeitung berichtet über den Prozess und das Urteil gegen drei Angeklagte, die in Dessau einen Mosambikaner grausam getötet hatten. Die Zeitung nennt die vollen Namen der drei Täter, von denen zwei minderjährig sind, und bezeichnet sie als „Mord-Nazis“. Einem Leser des Blattes fällt auf, dass in diesem Fall die Täter mit vollem Namen genannt werden, in anderen Fällen, vor allem dann, wenn es sich um Ausländer handelt, die vollen Namen nicht genannt werden. Er fordert den Deutschen Presserat auf sicherzustellen, dass über Verbrecher und Verbrechen gleichwertig berichtet werde, egal ob die Verdächtigen Deutsche oder Ausländer seien. Die Rechtsabteilung des Verlages weist darauf hin, dass über das erwähnte Gerichtsverfahren bundesweit berichtet worden sei. Bei dieser Tat bestehe kein Anlass, auf die Nennung der Namen der Täter zu verzichten. Sie seien Beteiligte eines Mordes in übelster Form und hätten dabei nicht im geringsten an Leben und Würde des Mitbürgers gedacht. Eine namentliche Anonymisierung anlässlich der Verurteilung hätte in diesem Fall nicht in Frage kommen können. (2000)