Jugendliche unter Mordverdacht
Namensnennung dennoch nicht gerechtfertigt
Ein Boulevardblatt berichtet über die Festnahme dreier Deutscher in Italien, die in Süddeutschland eine alleinstehende 66 jährige Frau ermordet und ausgeraubt haben sollen. Die Namen der drei Verdächtigen, von denen zwei Jugendliche sind, werden genannt. Die Eltern eines der beiden Mädchen schreiben an den Deutschen Presserat. Sie halten die Namensnennung für einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht ihrer Tochter. Dadurch werde auch die ganze Familie belastet. Die Rechtsabteilung des Verlags teilt mit, die Redaktion sei aufgrund einer entsprechenden Pressemitteilung der zuständigen Polizeidirektion davon ausgegangen, dass sie die Namen der beiden Jugendlichen veröffentlichen durfte. Man bedauere diesen Fehler außerordentlich, habe sich jedoch bisher nicht bei den betroffenen Mädchen entschuldigen können, da sich diese immer noch in Haft befinden. (1997)