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Bezeichnung „Terror-Bestie“

Attentäter für den Tod von Tausenden von Menschen mitverantwortlich

Unter der Überschrift „Terror-Bestie: wir wünschen dir ewige Hölle!“ berichtet eine Boulevardzeitung über den Attentäter Mohamed Atta, der acht Jahre in Deutschland gelebt und jetzt das erste Todesflugzeug in einen der Türme des World Trade Centers gesteuert habe. In den Titel montiert ist ein Foto des Arabers. Ein Leser des Blattes reagiert auf die Veröffentlichung mit einer Beschwerde beim Deutschen Presserat. Er ist der Ansicht, dass der Ausdruck „Terror-Bestie“ gegen Ziffer 1 des Pressekodex verstoße. Dem mutmaßlichen Attentäter werde das Menschsein abgesprochen, da er durch die Verwendung des Begriffs „Bestie“ zum Tier herabgewürdigt werde. Die Rechtsvertretung der Zeitung führt an, es bestehe kein Zweifel daran, dass Mohamed Atta einer der Todespiloten gewesen sei, die zur Durchführung des Attentats am 11. September 2001 in New York Flugzeuge zu einer Bombe umfunktioniert hätten. Bestialischer könnte sich ein Mensch nicht verhalten. Wer ein solches im Grunde nicht mehr fassbares Verbrechen begehe, sei eine Bestie. (2001)