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Retusche

Redaktion lässt Logo eines Rundfunksenders verschwinden

In einer Lokalausgabe einer Regionalzeitung wird über den Auftritt des Sängers Chris de Burgh in einem Einkaufszentrum berichtet. Der Text ist unter einem Foto des Künstlers platziert, das diesen mit einem Mikrofon in der Hand zeigt. Ein Redakteur eines privaten Rundfunksenders legt die Veröffentlichung dem Deutschen Presserat vor. Chris de Burgh habe bei seiner spontanen Gesangseinlage das Mikrofon seines Senders benutzt. Er beanstandet, dass die Zeitung auf ihrem Foto das Logo seines Senders, das auf dem Windschutz deutlich und klar zu lesen sei, nachträglich entfernt habe. Eine solche Bildmanipulation sei mit den ethischen Grundsätzen des Journalismus nicht vereinbar. Die Chefredaktion der Zeitung gibt dem Beschwerdeführer recht. Das Logo des Senders sei von dem Fotografen nach dessen Aussage aus „optischen Gründen“ wegretuschiert worden. Diese Vorgehensweise hält die Chefredaktion für nicht akzeptabel. In ihrem Haus sei die Manipulation von Fotos strikt untersagt. Bildmontagen seien als solche stets kenntlich zu machen. Der betroffene Fotograf sei deshalb nach der ersten telefonischen Beschwerde des Rundfunkjournalisten ermahnt und nachdrücklich zu einer korrekten Arbeitsweise angehalten worden. (2000)