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Gegendarstellung

Eine Regionalzeitung druckt in einer ihrer Lokalausgaben eine Gegendarstellung ab. In einem »Redaktionsschwanz« bekräftigt die Redaktion nochmals ihre ursprüngliche Berichterstattung. Da der beanstandete Artikel auch in anderen Lokalausgaben des Blattes erschienen ist, bittet der Betroffene, eine »beiliegende« Gegendarstellung auch in diesen Ausgaben zu veröffentlichen. Daraufhin erscheint in einer weiteren Lokalausgabe der Zeitung nicht die zweite Gegendarstellung, sondern der Text der bereits veröffentlichten ersten Fassung. Der Beschwerdeführer begehrt den Abdruck der kompletten Gegendarstellung in der zweiten Fassung. (1987)